Weiterbildung während Arbeitslosigkeit – Rechte und Möglichkeiten
Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit: Welche Rechte Du hast, welche Förderungen infrage kommen und wie Du die Zeit für den Neustart nutzt.
Von ImpaQt Education GroupVeröffentlicht am Aktualisiert am
Zahlen im Überblick
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Übernahme der Lehrgangskosten bei bewilligter Förderung | 100 % | §§ 83, 84 SGB III |
| Integrationsquote nach der Weiterbildung | 71,8 % | Eigene Erhebung, ImpaQt Education · Stand: Dezember 2025 |
Weiterbildung als Chance in der Arbeitslosigkeit
Eine Phase der Arbeitslosigkeit muss kein Stillstand sein. Mit einer geförderten Weiterbildung kannst Du die Zeit nutzen, um Dich für den nächsten Karriereschritt zu qualifizieren.
Welche Förderungen gibt es?
Förderung
Die Agentur für Arbeit kann 100 % der Kosten einer förderfähigen Weiterbildung übernehmen – die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall.
Deine Rechte
- Du hast ein Recht auf Beratung durch die Agentur für Arbeit
- Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, aber die Agentur muss Deinen Antrag wohlwollend prüfen
- Du darfst den Bildungsträger frei wählen (sofern für die Förderung zugelassen)
So startest Du
- Informiere Dich über passende Weiterbildungen (z. B. KI, Sales, Projektmanagement)
- Vereinbare ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
- Lege ein konkretes Kursangebot vor (wir stellen Dir alle Unterlagen bereit)
- Starte Deine Weiterbildung und nutze die Zeit aktiv
Tipp
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Dir, das richtige Angebot zu finden und bereiten Dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor.
Quellen und weiterführende Links
- SGB III § 81 – Grundsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 83 – Weiterbildungskosten (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit – Karriere und Weiterbildung (arbeitsagentur.de)
Über den Herausgeber
ImpaQt Education Group GmbH ist ein Bildungsanbieter mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 296168) und offizieller Partner der IHK Akademie München und Oberbayern. Die Redaktion belegt Zahlen mit Quelle und Stichtag: Gehaltsangaben nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Förderregeln nach SGB III und AZAV, Kennzahlen zu den eigenen Weiterbildungen aus eigener Erhebung. Impressum


