Förderung Weiterbildung – So funktioniert sie
Förderung der Weiterbildung im Überblick: Voraussetzungen, welche Kosten übernommen werden und wie der Antrag bei der Agentur für Arbeit abläuft.
Von ImpaQt Education GroupVeröffentlicht am Aktualisiert am
Zahlen im Überblick
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Übernahme der Lehrgangskosten bei bewilligter Förderung | 100 % | §§ 83, 84 SGB III |
Weiterbildung fördern lassen: Die Förderung
Die Förderung der Agentur für Arbeit ist der zentrale Weg der Weiterbildungsförderung in Deutschland. Damit können 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden – im Einzelfall und nach Ermessen.
Was kann die Förderung abdecken?
Laut Agentur für Arbeit können mit der Förderung folgende Kosten übernommen werden:
- Lehrgangsgebühren inkl. Lernmittel und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungsstätte
- Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
- Auswärtige Unterbringung und Verpflegung (falls tägliches Pendeln nicht zumutbar ist)
Welche Kosten in Deinem Fall übernommen werden, klärst Du im persönlichen Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen
Du kannst eine Förderung erhalten, wenn:
- Du arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist
- Die Weiterbildung notwendig ist, um Deine Arbeitsmarktchancen zu verbessern
- Bildungsträger und Maßnahme für die Förderung zugelassen sind
- Du ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit geführt hast
So beantragst Du die Förderung
- Termin vereinbaren – Kontaktiere Deine Agentur für Arbeit
- Beratungsgespräch – Besprich Deinen Weiterbildungswunsch
- Bewilligung erhalten – Bei positiver Entscheidung wird Deine Förderung bewilligt
- Kurs wählen – Wähle einen zugelassenen Anbieter
- Weiterbildung starten – Die Kosten werden direkt an den Bildungsträger gezahlt
Nächster Schritt
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung. Wir helfen Dir bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit und stellen Dir alle nötigen Unterlagen bereit.
Quellen und weiterführende Links
- SGB III § 81 – Grundsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 83 – Weiterbildungskosten (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 84 – Lehrgangskosten (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit – Karriere und Weiterbildung (arbeitsagentur.de)
- mein NOW – Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung (mein-now.de)
Über den Herausgeber
ImpaQt Education Group GmbH ist ein Bildungsanbieter mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 296168) und offizieller Partner der IHK Akademie München und Oberbayern. Die Redaktion belegt Zahlen mit Quelle und Stichtag: Gehaltsangaben nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Förderregeln nach SGB III und AZAV, Kennzahlen zu den eigenen Weiterbildungen aus eigener Erhebung. Impressum


