Förderung Voraussetzungen – Wer kann gefördert werden?
Wer bekommt eine Weiterbildungsförderung? Die Voraussetzungen nach § 81 SGB III für Arbeitslose, Beschäftigte und Menschen ohne Berufsabschluss, mit Checkliste.
Von ImpaQt Education GroupVeröffentlicht am Aktualisiert am
Zahlen im Überblick
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Übernahme der Lehrgangskosten bei bewilligter Förderung | 100 % | §§ 83, 84 SGB III |
Wer bekommt eine Förderung?
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt, in der Regel in Form eines Bildungsgutscheins. Einen allgemeinen Rechtsanspruch gibt es nicht, aber klare gesetzliche Voraussetzungen, die Deine Chancen bestimmen. Sie stehen in § 81 SGB III.
Die drei Voraussetzungen nach § 81 SGB III
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
- die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen sind.
Bei arbeitslosen Antragsteller:innen gilt die Notwendigkeit nach § 81 Absatz 1a SGB III auch dann als anerkannt, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Weiterbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts zweckmäßig ist. Das ist die Grundlage für den Quereinstieg in gefragte Felder wie KI, IT-Vertrieb oder Projektmanagement.
Wer kann gefördert werden: die Personengruppen
| Situation | Rechtsgrundlage | Zuständig | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Arbeitslos mit Arbeitslosengeld I | § 81 SGB III | Agentur für Arbeit | Notwendigkeit auch bei Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (Abs. 1a) |
| Bezug von Grundsicherung (SGB II) | § 16 SGB II i. V. m. § 81 SGB III | Jobcenter | Dieselben Instrumente, Entscheidung durch das Jobcenter |
| Von Arbeitslosigkeit bedroht | § 81 SGB III | Agentur für Arbeit | Frühzeitig arbeitsuchend melden |
| Beschäftigt | § 82 SGB III | Agentur für Arbeit | Kostenbeteiligung des Arbeitgebers je nach Betriebsgröße |
| Ohne Berufsabschluss | § 81 Absatz 2 SGB III | Agentur oder Jobcenter | Nachholen eines Abschlusses wird gefördert, wenn Eignung und bessere Chancen vorliegen |
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den Bildungsgutschein auf ihrer Website als zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Auf dem Gutschein steht, bis wann Du starten musst und welche Art von Weiterbildung gemeint ist.
Zulassung: was AZAV bedeutet
Gefördert werden nur Maßnahmen und Träger, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) von einer fachkundigen Stelle zugelassen sind (§ 180 SGB III). Ob ein konkretes Angebot zugelassen ist, siehst Du in der Kursbeschreibung oder klärst es im Beratungsgespräch. Was die Zulassung prüft, erklärt AZAV-Zertifizierung.
Was spricht für eine Bewilligung?
- Hohe Nachfrage in der Zielbranche, belegt mit Stellenanzeigen
- Klarer Zusammenhang zwischen Kurs und beruflichem Ziel
- Fehlende Qualifikation für den Wunschberuf
- Eignung: Sprachniveau, Vorerfahrung, bestandener Eignungstest
- Bereitschaft, die Weiterbildung in Vollzeit durchzuziehen
Was übernommen werden kann
| Kostenart | Rechtsgrundlage | Übernahme |
|---|---|---|
| Lehrgangskosten inkl. Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren | §§ 83, 84 SGB III | 100 % |
| Fahrkosten | § 85 SGB III | Ja |
| Auswärtige Unterbringung und Verpflegung | § 86 SGB III | Ja, falls tägliches Pendeln nicht zumutbar ist |
| Kinderbetreuungskosten | § 87 SGB III | Ja, auf Antrag |
| Weiterbildungsgeld 150 Euro/Monat | § 87a SGB III | Nur bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre) |
Welche Kosten in Deinem Fall übernommen werden, klärst Du im Beratungsgespräch.
Was nicht gefördert wird
- Weiterbildungen ohne beruflichen Bezug oder ohne Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
- Angebote, die Du vor dem Beratungsgespräch begonnen oder gebucht hast
- Maßnahmen oder Träger ohne Zulassung
- Bildungsziele, für die aus Sicht der Agentur eine direkte Vermittlung realistischer ist
Checkliste vor dem Beratungsgespräch
- Arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet, Kundennummer griffbereit
- Bildungsziel als konkrete Rolle formuliert, mit fünf bis zehn Stellenanzeigen
- Lebenslauf mit bisheriger Erfahrung und der Qualifikationslücke
- Angebot eines zugelassenen Trägers mit Inhalten, Dauer, Beginn und Maßnahmenummer
- Eigene Begründung in drei Sätzen: Warum dieses Feld, warum jetzt, warum diese Weiterbildung
Wie das Gespräch abläuft, steht unter Förderung beantragen. Wenn es nicht klappt, hilft Förderung abgelehnt.
Nächster Schritt
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung. Wir prüfen mit Dir, welche Voraussetzungen Du erfüllst, und bereiten Dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor.
Häufige Fragen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
In der Regel nicht. Die Förderung nach § 81 Absatz 1 SGB III ist eine Ermessensleistung. Eine Ausnahme macht § 81 Absatz 2 SGB III für das Nachholen eines Berufsabschlusses: Wer keinen verwertbaren Abschluss hat, geeignet ist und seine Beschäftigungschancen verbessert, wird nach dem Gesetzeswortlaut gefördert.
Kann ich gefördert werden, obwohl ich einen Job habe?
Ja, über § 82 SGB III. Beschäftigte können gefördert werden, wenn die Weiterbildung Kompetenzen vermittelt, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen; der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße an den Kosten. Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, etwa durch eine angekündigte Kündigung, kann über § 81 gefördert werden.
Muss ich arbeitslos gemeldet sein?
Für die Förderung nach § 81 SGB III musst Du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein und vor Beginn der Weiterbildung beraten worden sein. Melde Dich frühzeitig arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem Ende eines befristeten Vertrags, damit die Beratung rechtzeitig stattfinden kann.
Wer ist zuständig: Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Wer Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter bezieht, wendet sich an das Jobcenter; es kann dieselben Förderinstrumente einsetzen (§ 16 SGB II).
Spielt mein Alter eine Rolle?
Das Gesetz kennt keine Altersgrenze. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. In der Praxis hilft es, bei älteren Antragsteller:innen den Bedarf besonders konkret zu belegen, etwa mit Stellenanzeigen, in denen Berufserfahrung ausdrücklich gewünscht ist.
Quellen und weiterführende Links
- SGB III § 81 – Grundsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 82 – Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 83 – Weiterbildungskosten (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 85 – Fahrkosten (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 86 – Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 87 – Kinderbetreuungskosten (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 87a – Weiterbildungsgeld (gesetze-im-internet.de)
- SGB III § 180 – Zulassung von Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) (gesetze-im-internet.de)
- SGB II § 16 – Leistungen zur Eingliederung (Jobcenter) (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung (arbeitsagentur.de)
Über den Herausgeber
ImpaQt Education Group GmbH ist ein Bildungsanbieter mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 296168) und offizieller Partner der IHK Akademie München und Oberbayern. Die Redaktion belegt Zahlen mit Quelle und Stichtag: Gehaltsangaben nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Förderregeln nach SGB III und AZAV, Kennzahlen zu den eigenen Weiterbildungen aus eigener Erhebung. Impressum


